Nach abgeschlossenem Umbau wollten wir unser „Nyumbani“ noch offiziell vom Lieferwagen zum Camper umschreiben lassen. Zwar werden für einen Camper leicht weniger Strassensteuern fällig (da davon ausgegangen wird, dass dieser die Strassen weniger häufig befährt als ein Lieferwagen), doch dies ist nicht unsere Hauptmotivation. Für uns wichtiger ist die Tatsache, dass so nebst dem Fahrzeug und unserem mitgeführten Hab und Gut auch unser Einbau im Fahrzeug versichert werden kann. Dieser hat uns ungefähr soviel gekostet wie das Auto als Occasion-Lieferwagen und wäre ohne Umschreiben nicht versichert.

Um ein Fahrzeug als Camper einlösen zu können, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. So müssen ein Tisch, Sitzgelegenheiten, ein Schlafplatz und eine Kochmöglichkeit vorhanden sein, sowie Stauraum für die Unterbringung von Gepäck und Gegenständen. Der Ausbau muss insgesamt drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens des Fahrzeugs betragen.

Nach erfolgtem Service stand das Auto also im Juli auf der Prüfbahn, mit einem ziemlich zuversichtlichen Fahrer am Steuer. Der Ausbau ist solid und gut durchdacht. Auch bei aprupten Manövern kann nichts herumfliegen, die Elektronik ist sauber verlegt, die Zweitbatterie unter dem Bett gut geschützt und einwandfrei fixiert. Kurz vor dem Prüfungstermin wurden sogar noch Schrauben durch grosse Nieten ersetzt, damit die Möbel auch wirklich fest mit der Karosserie verbunden sind.

Der Verkehrsexperte öffnete die Seitentür und spähte in das Fahrzeug. Kein satter Griff an die Möbel, kein Rütteln oder Fragen nach der Art der Befestigung. „Schön haben Sie’s gemacht, da haben Sie sich aber Mühe gegeben! Da habe ich schon ganz anderes Gebastel gesehen…“. Das tönte doch schon mal sehr gut!

Dann die Frage, die besser nie gestellt worden wäre: „Welche Sitzgelegenheiten haben Sie?“ Nach Demonstration der bewährten Klappstühle noch der kurze Hinweis, dass auch die Beifahrer-Doppelbank dank der eingebauten Konsole um 180° gedreht werden kann und so als Sitzgelegenheit im Wohnraum dient.

„Haben sie dafür noch ein Papier?“ war die nächste Frage, die ich mit dem Hinweis beantwortete, dass dies wohl nicht nötig sei und verwies auf den „TÜV“-Aufkleber.

Ihr Fahrzeug hat die Fahrzeugprüfung nicht bestanden.

Post vom strassenverkehrsamt

Ich lernte auf der Prüfbahn Nummer 4 des Verkehrsprüfungszentrums Berner Oberland in Thun-Allmendingen, dass ein Schweizer Experte dem Gutachten der Deutschen Kollegen nicht trauen kann. Wahrscheinlich sind die wirkenden physikalischen Kräfte bei einer Autofahrt in der Schweiz nicht zu vergleichen mit denjenigen während einer Fahrt in Deutschland…

Prüfung nicht bestanden. Ein Papier fehlt. Nachprüfung in zwei Monaten. Keine Diskussion.

Kurze Recherche auf dem Handy. Das fehlende Gutachten des Schweizer Testcenters kann bei diversen Anbietern für 135.- CHF gekauft werden. Die Konsole ist speziell für unser Automodell konzipiert und wird wohl dutzendfach in VW-Busse eingebaut, auch in der Schweiz.

Konsole trotzdem jetzt anschauen und Einbau beurteilen? Gutachten nachreichen? Hinweis auf die (geplante) bevorstehende Ausreise lange vor dem Nachprüfungstermin.

„Das geht nicht, ohne Gutachten kann ich den Einbau der Konsole nicht beurteilen!“

Ich spürte in diesem Moment, dass ich zweifelsfrei auf Schweizer Boden stand und glaubte, hinter der Prüfhalle ganz laut und deutlich den Amtsschimmel wiehern zu hören…

Vorschriften sind halt Vorschriften.

Immerhin gelang es im Anschluss noch, den Prüfungstermin telefonisch noch irgendwie einen Monat nach vorne zu verschieben.

Am 12.8.2020 platzierte ich – mit kleinen Schweissperlen auf der Stirn – Nyumbani wieder auf einer Prüfbahn in Thun-Allmendingen. Dieses Mal durfte nichts mehr schiefgehen.

Ein neuer Experte schaute aus allen Winkeln auf die Konsole, verglich Nummern auf Papier mit Nummern auf Konsolen, Gurten und im Fahrzeugausweis.

Ich horchte. Eine Wespe summte hinter der Windschutzscheibe. Nebenan diskutierten zwei Fahrlehrer über eine Situation im Doppelkreisel in der Innenstadt. Ein Lastwagenmotor heulte auf.

Aber kein Wiehern von hinter der Prüfhalle.

Der Experte lächelte freundlich und teilte mir mit, dass alles in Ordnung sei. Dies sei ja schliesslich eine Konsole, angefertigt für genau diesen Fahrzeugtyp, und das „verhebe schon“.

Kein Kommentar…

Wir sind froh, hat mit der Zulassung schlussendlich alles geklappt!

Endlich wieder eine Wohnung!

Ja, mit Vorschriften ist nicht zu spassen. Wir wussten, dass wir das zulässige Gesamtgewicht während dem Ausbau etwas im Auge behalten mussten. Nur das ist der Grund, weshalb wir den gigantischen, 300kg schweren Flatscreen mit Surround-Sound schlussendlich doch nicht eingebaut haben! (Vielleicht doch nicht der einzige Grund…)

Vor dem Vorführen liessen wir das Auto wägen. Die Kriterien: Ausbau, Treibstofftank voll, Fahrer (ob letzterer voll oder nicht voll sein sollte ist nicht genauer beschrieben).

Mit diesen Vorgaben hatten wir kein Problem – ohne Rebi, Mojo und unseren ganzen Plunder zeigte die Waage völlig unproblematische Werte an.

Richtig interessant wurde es, als wir nach Abgabe der Wohnung wirklich unsere gesamte Ausstattung im Bus hatten, inklusive Besatzung sowie vollen Tanks (Treibstoff und Wasser).

Wichtig ist sowohl das Gesamtgewicht, wie auch die Gewichtsverteilung auf die beiden Achsen des Autos.

Gespannt warteten wir auf die Werte, die uns der Mitarbeiter des Entsorgungshofs auf einem Zettelchen aus dem Fenster seines Arbeitsplatzes reichte.

Erfreulicherweise war nur das Gesamtgewicht leicht drüber. Da wir aber noch alles an Lebensmitteln aus der Wohnung auf die Waage mitführten und die beiden Tanks wohl selten gleichzeitig randvoll sein werden, blicken wir mit Zuversicht einer möglichen Kontrolle entgegen.

Und sonst bleibt uns nur: mitgeführte Goldreserven, Bronzestatuen und Bleichügeli in der Fischerausrüstung abwerfen …und/oder abspecken!

dann halt keine Ziegelsteine als Souvenirs…